Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2/2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2021, 14:39 |
A1: Einsetzung einer Wahlkampfkommission zur Bundestagswahl 2021
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Es wird ab dem 25.04.2021 eine Wahlkampfkommission eingesetzt.
Die Aufgaben der Wahlkampfkommission sind insbesondere
- Vorbereitung und Organisation des BT-Wahlkampfes
- Information der dezentralen Einheiten der Partei
- Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über Wahlkampfvorbereitungen
Der Kommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
Alexandra Werwath (g-LaVo)
Florian Pfeffer (g-LaVo)
Florian Kommer (g-LaVo)
Personen auf Listenplätzen 1 und 2 sowie ggf. Direktkandidat*in WK 54 und
Direktkandidat*in WK 55
Die Mitglieder des g-LaVo vertreten sich gegenseitig, Direktkandidat*in 54 und
Direktkandidat*in 55 und/oder Personen auf Listenplätzen 1 und 2 können jeweils
1 Stellvertreter*in benennen.
weitere ständige Mitglieder der Wahlkampfkommission sind:
Jonas Kassow (LGF)
1 Mitglied des Fraktionsvorstandes (N.N.)
1 Mitglied des Vorstands der Grünen Jugend (N.N.)
1 Mitglied welches vom KV Bremerhaven zu bestimmen ist (N.N)
Diese ständigen Mitglieder können jeweils ein*e Vertreter*in benennen.
Die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle sollen beratend teilnehmen.
Weitere Gäste werden nach Bedarf geladen. Zudem können die weiteren
Listenkandidat*innen als Gäste teilnehmen.
Die Protokolle der Sitzungen werden in der Grünen Wolke zur Verfügung gestellt.
Die Kommission vereinbart nach ihrer Konstituierung einen eigenen
Tagungsrhythmus. Sie berichtet dem Landesvorstand in der jeweils nachfolgenden
Sitzung.
Die Zuständigkeit des Landesvorstandes für die Erarbeitung von Grundzügen einer
Wahlkampfstrategie sowie für die Wahlkampffinanzierung wird durch die Einsetzung
der WKK nicht verändert.
Die Wahlkampfkommission besteht, solange kein anderslautender Beschluss gefasst
wurde, bis 14 Tage nach dem offiziellen Wahltag.